Reflexion zum Hospizgespräch im April

Sanitätsrat Dr. Eckart Rolshoven

Assistierter Suizid -

Problematik und palliativmedizinische Alternativen

„Sedierende (müde machende) und das Bewußtsein mindernde Medikamente können am Ende des Lebens bei anders nicht beherrschbaren Symptomen eingestzt werden“: Mit dieser Erklärung begann Sanitätsrat Dr. Eckard Rolshoven seinen Vortrag. Voraussetzung sei immer die Aufklärung des Patienten unter Ein- beziehung der Angehörigen über die möglichen Maßnahmen. Grundsätzlich diene die palliative Sedierung der Linderung der Symptome und nicht dem schnelleren Tod. Mit der klaren Formulierung, Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten, unterstütze die deutsche Rechtssprechung den Handlungsraum der Ärzteschaft. Eine andere Auffassung führe dazu, die Rolle des Arztes grundsätzlich in Frage zu stellen.
Ebenso sei es nicht akzeptabel, anderen Professionen die rechtliche Freiheit für einen assistierten Suizid zu erlauben. Der Suizidwunsch am Ende einer mit medizinischen Mitteln nicht mehr beherrschbaren Krankheit stellt an alle Beteiligten hohe Anforderungen. Hilfreich sei dabei eine gute, vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient, Arzt und Familie.
Bei gesunden Menschen sei ohnehin der Wunsch nach Suizid bei der Vorstellung einer schweren Erkrankung höher als bei Schwerkranken. Jürgen Walter, Palliativarzt vom St. Jakobus Hospiz, ergänzte, daß bei guter palliativer Versorgung am Lebensende der Wunsch nach Lebensbeendung nur sehr selten gegeben ist.  Die vertrauensvolle, vorauschauende Planung der Behandlung und das Dasein in Krisensituationen begünstige dies.
In der anschliessenden Diskussion wurde deutlich, daß es niemals einen Behandlungsabbruch, sondern lediglich eine Therapieregulierung von Kurativ (Lebensverlängerung) auf Palliativ (Lebensqualität) geben kann.